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Allgemeine Geschäfts
- Ausgabe 2011 -
1/ ANWENDUNG UND WIDERRUFBARKEIT
Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Kongressteilnehmer und oder Werbekunden, die eine Bestellung abgeben möchten. Darüber hinaus informieren sie über die Teilnahmebedingungen für den Kongress und die von INTERMODES organisierte Ausstellung vom 9. bis 10. Februar 2011 in Brüssel, Belgien. Eine Auftragserteilung an INTERMODES eines Kongressteilnehmers und/oder Werbekunden bedeutet demnach die vollständige und vorbehaltlose Anerkennung dieser Bedingungen, die gegenüber sonstigen Bedingungen einschließlich Kaufbedingungen für den Werbekunden maßgebend sind.
Anderslautende Bedingungen, die vom Kongressteilnehmer und/oder Werbekunden auferlegten werden, sind infolgedessen, falls nicht ausdrücklich anerkannt, für INTERMODES rechtsunwirksam, ganz gleich zu welchem Zeitpunkt oder Ort letztere davon in Kenntnis gesetzt wurde.
Diese Bedingungen treten ab 1. Januar 2010 in Kraft.
INTERMODES behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere bei Gesetzesänderungen, umzuschreiben. Kongressteilnehmer und/oder Werbekunden, die einen Auftrag erteilt haben, werden 15 Tage vor Inkrafttreten dieser Bedingungen über jegliche Änderungen informiert.
Beruft sich INTERMODES zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine dieser allgemeinen Bedingungen und/oder hält die andere Partei einer dieser allgemeinen Bedingungen nicht ein, bedeutet nicht ein Verzicht durch INTERMODES und jegliche der hier aufgeführten Bedingungen können im Nachhinein durchgesetzt werden.
2/ VERANSTALUNG
Die Gesellschaft INTERMODES veranstaltet am 9. und 10. Februar 2011 in Brüssel einen Kongress, und zwar im SQUARE Brussels Meeting Centre - Silver Auditorium - sis rue du Mont des Arts, 1000 Brüssel, Belgien. Der Kongress trägt den Titel:« INTERMODES Construire l’Europe de la mobilité / towards a mobile Europe » (Intermodes - Für ein mobiles Europa). Er richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende und internationale Akteure im Personenverkehr. Ziel ist es, eine Plattform ins Leben zu rufen, die den Austausch und das Zusammenwirken zwischen den Akteuren fördert, um gemeinsam geeignete Lösungen zu finden, die das Reisen innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten leichter machen. Öffnungszeiten für Kongressteilnehmer und Werbekunden: 8 Uhr bis 19 Uhr.
llNTERMODES bietet zwei Leistungen:
- Zugang zu den von INTERMODES veranstalten Kongress und Ausstellung;
- Der Verkauf von Werbeflächen erfolgt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.
Zugang zum Kongress ist denjenigen Kongressteilnehmern vorbehalten, die gegen Vorauszahlung und in Abhängigkeit von freien Plätzen eine Reservierung vorgenommen haben. Im Eintrittspreis sind enthalten: Zugang zum Auditorium, wo die verschiedenen von INTERMODES veranstalteten Runden Tische stattfinden, zur Ausstellung (L'Exposition), zum Restaurant (inkl. zwei Mittagessen am 9. und 10. Februar 2011 und drei Imbisspausen).
Werbekunden mit mindestens einer Reservierung für die Ausstellung profitieren von einem kostenlosen Einritt zum Kongress für maximal einen Teilnehmer (darin sind enthalten: Vorlesungen, Mittagessen am 9. und 10. Februar 2011, Zugang zur Werbefläche).
Der Ausstellungsraum "L'Exposition", namens « Intermodale’Cité » ist den Werbekunden vorbehalten. Er umfasst einen für die Werbung gemeinsame halbkreisförmige Großleinwand, interaktive Bedienpulte lineare Leinwände für Werbekunden - das Ganze bildet einen intermodalen, offenen Raum.
3/ PREISE UND MODALITÄTEN DER TEILNAHMEBEI INTERMODES
3.1 - Die Anmeldung zum Kongress erfolgt ausschließlich über Internet. Personen, die am Kongress teilnehmen möchten, müssen ihre Personalien in einem Formular angeben (ein Formular pro Teilnehmer) und eine Gebühr online entrichten: www.intermodes.com unter der Rubrik „S’inscrire“. (Anmeldung)
Für die zwei Tage des Kongresses:
- Die Eintrittsgebühr ist 827 Euros (OHNE MWST.) pro Person.
- Er ist 475 Euros (OHNE MWST.) pro Person für die Gebietskörperschaften und die territorial sind (gewählte Vertreter und Techniker der Beförderungen), die Institutionen, die Forscher, die Vereine, auf Produktion eines Beweises.
- Er ist 200 Euros (OHNE MWST.) pro Person für die Studenten, auf Produktion eines Beweises.
Jede, was Erklärung falsch ist, von einem reduzierten Tarif zu profitieren, stellt den Zuwiderhandelnden in Strafverfolgungen aus.
Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer per kostenlosen Postversand eine Namenskarte. Diese Namenskarte ist nicht übertragbar und darf nicht vervielfältigt werden.
Für den Eintritt zum Kongress und der Ausstellung ist allein das E- Ticket gültig und wird für das Ausdrucken des Namensschildes benötigt, der an den Teilnehmer bei seiner Ankunft ausgehändigt wird.
Bei Ausverkauf aller Plätze für den Kongress sind keine Anmeldungen mehr möglich. Es ist daher empfehlenswert, sich frühstmöglich anzumelden, da die Anzahl an Plätzen (300 Plätze) begrenzt ist.
Für den Werbekunden, der mindestens einen Platz gekauft hat, ist die Anmeldung bis zu einen Teilnehmer kostenlos. Der Werbekunde verpflichtet sich, seine Personalien bis spätestens zwei Monate vor dem Kongress an INTERMODES zu übermitteln: Name, Vorname, Funktion, Firma, Adresse, Telefon, persönliche E-Mail des Teilnehmers.
Die Kongressteilnehmer erhalten eine schriftliche Bestätigung sowie nützliche Informationen über den Kongressablauf (insbesondere Programm, Eintrittsbedingungen für den Meeting Centre, Adressen der Partnerhotels für das Event).
Bei Vorlage des E-Tickets erhält der Teilnehmer am Eingang des Kongresses ein Namensschild mit Gültigkeit von eins oder zwei Tagen. Dieses Namensschild ist persönliches Eigentum und nicht übertragbar. Es ist während der Kongressteilnahme zu tragen. Das Namensschild informiert über Namen und vollständige Kontaktangaben der Firma oder Körperschaft, die der Teilnehmer angehört. In der Ausstellungshalle stehen den Teilnehmern Terminals zur Verfügung. Die Kontaktangaben des Vertreters, die über diese Terminals übermittelt werden, können von dem Werbekunden an einem ihm zugeteilten und gewidmeten Terminal konsultiert werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass während des Auditoriums, den Kongressteilnehmern für die Direkt- und Parallelübersetzung der am Runden Tisch gehaltenen Rede Kopfhörer zur Verfügung stehen, und zwar in den gängigen europäischen Sprachen (Englisch, Französisch).
3.2 - INTERMODES bietet den Werbekunden die Möglichkeit, je nach Angebotsblatt verschiedene Werbeflächen zu kaufen. Angebotsblätter sind auf einfache Anfrage erhältlich.
Diese Angebotsblätter beschreiben die zum Kauf angebotenen Werbeflächen und die dazugehörigen Preise:
- Zwischen verschiedenen Werbekunden geteilte Werbefläche: Außenseite der kreisförmigen Zentralleinwand und dazugehörige LED-Kulisse;
- Individuelle Werbefläche, die jedem Werbekunden zugeteilt wird: Innenseite der kreisförmigen Zentralleinwand, Module von zwei oder drei Plasmabildschirmen, Terminale.
Werbekunden haften für Inhalte, Mitteilungen und Werbebilder, die auf seine Anfrage auf den Bildschirmen und/oder Terminals übertragen werden. Die Annahme eines Werbekundenauftrags durch INTERMODES versteht sich ohne Werbe- oder Informationsberatung (wie insbesondere Beratung über Auswahl oder Abfassen einer Mitteilung, Werbung, Slogans usw.).
Erteilt der Werbekunde einen Auftrag, so erhält er weitere Werbe- und Kommunikationsflächen:
- Katalog der Aussteller, der kostenlos jeden Kongressteilnehmer zugestellt wird (käuflicher Platzerwerb im Katalog: Angebot auf Anfrage);
- Namensschild mit Logo eines einzigen Werbekunden, Partner von d’INTERMODES (Modell und Angebot auf Anfrage).
Des Weiteren stehen mehrere Werbeflächen für den Kauf zum Angebot:
- Werbeflächen auf der Website von INTERMODES: Banner, Laufbild (Werbefläche auf der Website: Angebot und personalisierte Planung auf Anfrage);
- Werbeflächen auf Pendelbussen: Kauf von Werbeplätzen auf einen oder mehreren Pendelbussen. (Modell und Angebot auf Anfrage.)
4 / KAUF VON WERBEFLÄCHEN
Nach Erstellen eines personalisierten Angebots und Bestätigung der technischen Realisierbarkeit der Übertragung der Werbung durch INTERMODES beauftragt der Werbekunde eine Werbefläche. Dabei ist die Realisierbarkeit der Werbung von den genauen Kundenangaben der erforderlichen technischen Daten abhängig, die im Angebotsblatt ausgeführt sind.
Die Auftragsbestätigung durch INTERMODES bedingt eines im Voraus erstellten personalisierten Angebots.
Gemäß unten aufgeführten Artikel 7 werden Aufträge ohne Anzahlung nicht berücksichtigt.
Platzbestellungen für den Kongress 2011 müssen uns vor dem 30. Oktober 2010 erreichen.
Platzbestellungen werden in Reihenfolge der Bestelleingänge und je nach Verfügbarkeit von Plätzen bearbeitet.
INTERMODES behält sich das Recht vor, verspätete Bestellungen ab 30. Oktober 2010 unberücksichtigt zu lassen, da ab diesem Zeitpunkt keine individuellen Werbeflächen mehr zur Verfügung stehen. In diesem Fall wird der Gesamtbetrag der Anzahlung zurückerstattet.
5/ AUFTRAGSVERWEIGERUNG
INTERMODES behält sich das Recht vor, an INTERMODES übermittelte Inhalte zu verweigern, falls sie in irgendeiner Weise die Verantwortung oder Standesregeln von INTERMODES oder die des Werbeträgers beeinträchtigen. Aus dieser Verweigerung erwachsen für den Werbekunden keinerlei Entschädigungsansprüche. Der Werbekunde hat die Möglichkeit, den Inhalt seines Videobandes zu ändern. Dabei ist das geänderte Videoband innerhalb 15 Tage nach Aufforderung zu der von INTERMODES gewünschten Änderung nachzureichen. Er kann aber auch den Auftrag spätestens acht Tage ab Änderungsaufforderung ohne Ansprüche auf Pauschalentschädigung stornieren. Der Betrag wird nach Abzug eines Pauschalbetrags von 200 Euro zurückerstattet.
6/ EINREICHUNG DER WERBEINHALTE UND TECHNISCHEN DATEN
Der Werbekunde verpflichtet sich, bis spätestens einen Monat nach seinem Auftrag zwei Kopien jeder der für die Übertragung auf den Bildschirmen/Terminals bestimmten Inhalte einzureichen. Diese Inhalte müssen den von INTERMODES auf den personalisierten Angebotsblatt vorgegebenen technischen Daten entsprechen.
Entspricht die Videowerbung nicht den erforderlichen technischen Daten, so hat der Werbekunde in kürzester Frist die notwendigen Änderungen vorzunehmen.
Bei Ermangelung werden die vom Werbekunden eingereichten Inhalte in der unveränderten Verfassung übertragen, ohne dabei für die Übertragungsqualität garantieren zu können. In diesem Fall trägt INTERMODES keine Haftung.
Auf Wunsch kann der Werbekunde aber auch seinen Auftrag innerhalb 8 Tage nach Änderungsaufforderung durch INTERMODES ohne Ansprüche auf Pauschalentschädigung stornieren.
7/ ZAHLUNGSMODALITÄTEN UND -BEDINGUNGEN
Die Preise von INTERMODES verstehen sich zzgl. MwSt. INTERMODES erhebt die in Frankreich geltende Mehrwertsteuer von derzeit 19,6%.
Die Zahlung von Werbeflächen erfolgt wie folgt:
- 50 % Anzahlung bei Bestellung. Der Restbetrag ist innerhalb 10 Tage nach Empfang der Rechnung entweder in bar
- oder über Banküberweisung (Bankgebühren trägt der Zahlende) zu zahlen.
8/ NICHTZAHLUNG
INTERMODES behält sich das Recht vor, Bestellungen für den jährlichen Kongress 2011 unberücksichtigt zu lassen, die nicht vollständig bis zum 10. Dezember 2010 gezahlt worden sind. Als Entschädigung behält INTERMODES die eingezahlte Anzahlung. Zahlungsverzug ab festgelegtem Rechnungsdatum zieht von Rechtswegen Verzugsgebühren nach sich, und zwar zu einem Wert gleich einundeinhalb der rechtlich geltenden Verzugsrate ab Fälligkeitsdatum. Verzugsraten gelten ab Fälligkeitsdatum der Rechnung.
9/ GARANTIE – OHNE GARANTIE
INTERMODES übernimmt keine Garantie für das Übertragungsschema auf der geteilten Großleinwand. Die Übertragungssequenz der Werbung ist aleatorisch.
Es wird darauf hingewiesen, dass am Vortag des Kongresses die Funktionstüchtigkeit der Terminals und Plasmabildschirme von einem Technologieanbieter getestet wird.
Können Geräte aus technischen Gründen nicht genutzt werden, so wird die Zahlung des Werbekunden für die nicht erbrachte Leistung vollständig zurückerstattet.
INTERMODES übernimmt keine Haftung für Verlust oder Änderung von Videobändern, die vom Werbekunden für das Ausführen der Leistung bei INTERMODES eingereicht werden. Der Werbekunde verpflichtet sich somit, keine Originale, sondern ausschließlich Kopien einzureichen.
INTERMODES behält sich das Recht vor, bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen (im Sinne des französischen Rechts) oder bei unzureichender Teilnehmerzahl den Kongress 2011 zu stornieren. Trifft Letzteres zu, werden Anzahlungen des Werbekunden bzw. die vom Kongressteilnehmer gezahlten Eintrittsgebühren vollständig zurückerstattet.
10/ BESONDERE ZUGANGSMODALITÄTEN DES KONGRESSES FÜR WERBEKUNDEN
INTERMODES übermittelt den Werbekunden bis spätestens drei Wochen vor dem Kongress die vollständigen Unterlagen mit allen nützlichen Angaben über den Kongressablauf, die Zufahrtswege zum SQUARE Brussels Meeting Centre, Zahlung im Meeting Centre und die dort geltenden Sicherheitsbestimmungen, Zuteilung der Plätze und individuellen Terminals, Funktionsweise, usw..
11/ VERPFLICHTUNGEN DES WERBEKUNDEN UND KONGRESSTEILNEHMERS für 2011
11.1 - Kongressteilnehmer und Vertreter der Werbekunden, die am Kongress teilnehmen, verpflichten sich, die Sicherheitsbestimmungen, Richtlinien und Vorschriften innerhalb des Palais des Congrès de Bruxelles zu beachten. Die Teilnehmer werden über diese Vorschriften vor Betreten des Kongressgebäudes in Kenntnis gesetzt. Es ist den Werbekunden und deren Vertretern insbesondere untersagt, während der Kongressveranstaltung Geschäfte zu betreiben und/oder auf dem Veranstaltungsgelände Dienstleistungsangebote auszuteilen.
11.2 - Werbekunden haften für ihre Mitarbeiter und Vertreter, die sich zum Zweck der Firmenpräsentation und Empfang der Kongressteilnehmer auf und in der Nähe des ihnen zugeteilten Veranstaltungsgeländes aufhalten. Er verpflichtet sich, eine Versicherung gegen alle durch diese Personen verursachten möglichen Schäden einzugehen.
11.3 - Der Werbekunde verpflichtet sich, die geltenden Gesetze, Vorschriften und Standesregeln einzuhalten, insbesondere hinsichtlich Werbung der Internationalen Handelskammer.
Der Werbekunde übernimmt alleinige Haftung für die Gesamtheit der Inhalte und Bilder, die sowohl auf den Bildschirmen als auch den individuellen Werbeflächen übertragen werden.
Der Werbekunde verpflichtet sich, entsprechend dem Datenschutzgesetz, alle Maßnahmen zu ergreifen und Pflichten nachzugehen, die für das Betreiben seiner Aktivität erforderlich sind, insbesondere das Beachten von Richtlinien über die audiovisuelle Kommunikation und die Anmeldung bei der Commission Nationale Informatique et Liberté (frz. Datenschutzkommission).
11.4 - Bestimmungen über Inhalte der Werbung
Der Kunde verpflichtet sich, dass:
- der Werbeinhalt rechtmäßig, sittengerecht und nicht betrügerisch ist;
- er Folgendes Grundsätze einhält: Grundsätze der öffentlichen Ordnung, Rechtmäßigkeit, Würde, gute Sitten einschließlich die für bestimmte Bereiche oder Produkte auferlegten Vorschriften sowie Richtlinien des frz. Aufsichtsamtes für Werbung insbesondere mit Hinsicht auf Kinder und das Darstellen der Frau;
- er die Vorschrift einhält, den Werbeinhalt in englischer Sprache zu präsentieren. Dabei steht ihm frei, eine Parallelübersetzung ins Deutsche, Französische, Italienische, Spanische, Flämische oder in sonstige Sprachen anzubieten.
11.5 - Urheberrecht
Werbekunden mit vollständigem Urheberrecht können mit INTERMODES einen Kaufvertrag für die in diesen AGB aufgeführten Werbeflächen abschließen.
Der Werbekunde erklärt diesbezüglich, uneingeschränkter Eigentümer der Urheberrechte zu sein, die für die Verwendung von Markenzeichen in der Werbung einschließlich Logos und grafische Darstellungen erforderlich sind.
Der Kunde erklärt ferner, dass die in der Werbung beschriebenen Angaben,Produkte und Dienstleistungen in keiner Weise Rechte Dritter verletzen, dass sie insbesondere nicht Ergebnis einer Fälschung, einer unlauteren Handlung im Wettbewerb oder einer betrügerischen Nachahmung von einem bereits existierenden Werkes sind und dass er in keiner Weise intellektuelles Eigentum wie Urheber-, Patent- und Markenrechte verletzt.
Der Werbekunde bewahrt INTERMODES vor Rechtsmittel, die wegen dem Werbekunden selbst oder wegen Dritte in Zusammenhang mit den in der Werbung erwähnten Dienstleistungen oder Produkten gegen INTERMODES eingeleitet werden, insbesondere aufgrund einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Eigentumsrechten einer Marke, Urheberrechten einschließlich moralischen Rechten oder aufgrund einer unlauteren oder parasitären Handlung im Wettbewerb.
Der Werbekunde entschädigt demzufolge INTERMODES vollständig für alle Kosten, Gebühren oder Ausgaben, die INTERMODES daraus entstehen, einschließlich Honorare und Kosten des Conseils d'INTERMODES, selbst dann, wenn das Urteil noch aussteht oder im Falle einer einstweiligen Verfügung, einer Mehrzahl von Beklagten oder der Heranziehung eines Dritten zum Verfahren.
Der Werbekunde verpflichtet sich, an den beschwerdeführenden Urheber direkt alle an INTERMODES geforderten Beträge zu zahlen.
Der Werbekunde verpflichtet sich ferner, gegebenenfalls bei einem Rechtsstreit gegen INTERMODES, diesem beizutreten und für jegliche gegen INTERMODES in diesem Zusammenhang ausgesprochenen Urteile zu haften.
11.6 - Die Werbekunden verpflichten sich, Namen und Kontaktangaben von Kongressteilnehmern nicht an Dritte weiterzuleiten.
12/ WEBSITE
INTERMODES stellt den Werbekunden seine Website für einen leichteren Austausch und bessere Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren im Personenverkehr zur Verfügung. Individuelle Werbeflächen können je nach Preis und Konditionen auf einfache Anfrage zugeteilt werden.
13/ UNABHÄNGIGKEIT DER PARTEIEN
Keine Partei darf weder eine Verpflichtung im Namen und/oder zugunsten der anderen Partei eingehen, noch Verträge im Namen und/oder zugunsten der anderen Partei abschließen.
Jede Partei haftet für sich selbst, insbesondere mit Bezug auf seine Kunden, Handlungen, Angaben, Verpflichtungen, Dienstleistungen, Produkte und Mitarbeiter.
Außerdem kann die Umsetzung und Realisierung des vorliegenden Auftrags die Unterschrift verschiedener Verträge zwischen INTERMODES und Dritte oder zwischen Dritte und Werbekunden rechtfertigen. INTERMODES und Werbekunde verstehen sich als unabhängig voneinander. Aus diesem Auftrag erwachsen also weder Geschäftsbeziehungen im Sinne einer gemeinsame Gesellschaft zwischen beiden Parteien noch eine Art Mandantenbeziehung.
14/ GERICHTSZUSTÄNDIGKEIT– ANWENDBARES RECHT
Alle Geschäftsbeziehungen zwischen INTERMODES, Kongressteilnehmer und Werbekunden unterstehen ausschließlich dem französischen Recht. Im Falle eines Rechtsstreits mit einem Kunden als handelsrechtliche Gesellschaft ist ausdrücklich das Tribunal de Commerce von Paris zuständig, ungeachtet von Zwischenklagen oder der Heranziehung eines Dritten zum Verfahren, selbst bei Not- oder Eilverfahren, einstweiliger Verfügung oder auf Antrag, im Falle einer Mehrheit von Beklagten, selbst dann, wenn gegensätzliche Angaben in Briefen oder Unterlagen des Werbekunden vorliegen.
15/ BESTIMMUNG DES ERFÜLLUNGSORTES
Jede Partei wählt seinen Hauptsitz als Gerichtsstand oder Erfüllungsort der vorliegenden Geschäftsbedingungen.
